Tötet Bayern die E-Klausur?

Bayern hat am 22. September 2020 eine neue Verordnung für "rechtssichere digitale Fernprüfungen" verabschiedet und damit erstmalig umfassende Regelungen für eKlausuren getroffen.

Im Kern der Novelle stehen laut Pressemitteilung das "Wahlrecht für Studentinnen und Studenten sowie der Datenschutz".

Tatsächlich steckt der Teufel aber im Detail, denn Bayern zieht mit der Verordnung allen gängigen Online-Proctoring Anbietern und Modellen den Stecker.

Prüfungen dürfen in Zukunft nur noch live von Hochschulpersonal abgenommen werden, eine Raumüberwachung ist grundsätzlich nicht mehr legitim, ebenso wenig wie Videoaufzeichnungen der Prüfungen (und erst recht nicht die automatisierte Auswertung von Videoaufsicht z.B. um Verdachtsfälle zu identifizieren).

Abweichungen von diesen Regelungen sind nur noch erlaubt, wenn an den Hochschulen eine "kurzfristige Kapazitätsüberlastung" vorliegt.

Die vorhandenen Online-Proctoring Angebote großer privater Hochschulen (wie der IUBH oder der AKAD) wären nach den bayerischen Regeln damit nicht mehr erlaubt und keiner der Proctoring-Anbieter am Markt zulässig.

Ob Bayern damit als Bildungsstandort für private Hochschulen attraktiver wird, darf bezweifelt werden.

Weitere Informationen zur Verordnung gibt es hier.

Philipp Hoellermann

Sustainable. Digital. Education. Working Dad. Vegetarian. Managing Director of handsons.io. Democrat. Open for business.

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